Nachlese zum Apéro Riche «Sexualstrafrechtsrevision»


von Viviane Kehlt

Im ersten Teil stellte Zita uns den Unterschied von Privat- und Strafrecht vor. Im Privatrecht, zum Beispiel, wenn ich einen Kaufvertrag anfechte, bin ich Hauptklägerin. Im Strafrecht dagegen klagt der Staat als Hauptkläger an. Wenn ich zum Beispiel vergewaltigt wurde, bin ich „nur“ Nebenklägerin. Dieses für Nicht-Jurist*innen seltsame Phänomen wird dadurch begründet, dass der Staat ein Strafmonopol hat.

Im zweiten Teil diskutierten wir über die aktuelle Schweizer Rechtslage bei Vergewaltigung sowie über die Istanbul-Konvention, welche gegenseitige Einwilligung verlangt. Es geht der Konvention nicht um
Papierkrieg und Unterschriften, sondern um ein Umdenken: Man soll aufmerksam sein und beide müssen wollen. Nur leider will der Bundesrat noch nicht… weiterlesen:

https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20193587